Die Reform der kartellrechtlichen Verbandsklagebefugnis im Zuge der 8. GWB-Novelle wirft die Frage nach deren Reichweite auf. Im Lichte des lauterkeitsrechtlichen Vorbilds, das der Gesetzgeber bei der Neufassung des 33 Abs. 2 GWB ausdrucklich vor Augen hatte, legt die Untersuchung die bewahrte UWG-Praxis bei der Bestimmung der rechtlichen und tatsachlichen Grenzen der kollektiven kartellrechtlichen Anspruchsberechtigung zugrunde. Im Mittelpunkt steht der Anwendungsbereich der teleologischen Reduktion der Verbandsklagebefugnis in bilateralen Verletzungsverhaltnissen, in denen primar die individuellen Interessen des unmittelbar geschadigten Marktteilnehmers beruhrt werden. Ausgehend von der Bestimmung der systematischen Stellung der wettbewerbsrechtlichen Verbandsklagebefugnisse im kollektiven Rechtsschutz analysiert die Untersuchung die lauterkeits- und kartellrechtliche Verbandsklagebefugnis sowie deren Konkurrenzverhaltnis.